Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Hotel Boxenstop (Betreiberin: PBA Abschleppdienst GmbH, Neusser Straße 1a, 41542 Dormagen).

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.4. Sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt, gilt bezüglich der Zahlungsbedingungen Folgendes: Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen (wie ggf. kostenpflichtige Parkplatznutzung, Frühstück, Gebühren für Haustiere und alle sonstigen Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind) sind – sofern es sich um einfache Reservierungen handelt – spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Sofern es sich um garantierte Reservierungen oder Prepaid handelt, sind die vorgenannten Preise im Voraus, spätestens jedoch bis zum Ablauf des Tages, an dem eine kostenfreie Stornierung letztmalig vor dem Anreisetag möglich ist, oder – falls keine kostenfreie Stornierung oder Änderung möglich sein sollte – sofort zur Zahlung fällig, und zwar jeweils unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu stornieren.

3.5. Für den Zugang zum Hotel und zum Hotelzimmer erhält der Gast beim Check-in entweder an dem im Hotel befindlichen Check-in-Automaten oder beim Online-Check-in einen Zugangscode.

3.6. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung und No-Show)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100 % in Rechnung stellen.

4.4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments, Artikel 16, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.

5. Rücktritt des Hotels

5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z. B. bei Nichteinhaltung einer vertraglich vereinbarten Vorauszahlung).

5.2. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100 %.

6.4. Der Gast hat während seines Aufenthalts im Hotel die dort aushängende Hausordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Parkplatznutzung zu beachten und zu befolgen.

6.5. Es ist untersagt, Tabakprodukte (insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Shishas) sowie Tabak- oder Rauchersatzprodukte (insbesondere E-Zigaretten) in den Hotelzimmern zu konsumieren. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung steht es dem Hotel frei, dem Gast die (Grund-)Reinigungskosten für die Beseitigung der Folgen des nicht gestatteten Konsums bzw. eine Reinigungsmehraufwand-Pauschale in Höhe von EUR 100,00 in Rechnung zu stellen („pauschalierter Schadensersatz“). Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass die tatsächlich angefallenen Reinigungskosten geringer sind als der pauschalierte Schadensersatz. Sofern der tatsächlich entstandene Schaden über die vorstehende Pauschale hinausgeht, ist das Hotel berechtigt, die Differenz vom Gast zu verlangen.

7. Haftung des Hotels

7.1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,- €, und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,- €.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juni 2026

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